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Liebesleben

Wie man in Deutschland eine/n Japaner/in heiratet

Ihr möchtet eure japanische Freundin oder Verlobte oder euren japanischen Freund oder Verlobten in Deutschland heiraten? In diesem Blogbeitrag erfahrt ihr, wie man in Deutschland eine/n Japaner/in heiratet. Dabei braucht ihr einiges an Vorlauf, denn es werden für die standesamtliche Hochzeit sehr viele Dokumente benötigt, die beschafft und nach Deutschland geschickt werden müssen. Außerdem müssen die Dokumente noch übersetzt werden. In diesem Beitrag erfahrt ihr, welche Dokumente ihr genau benötigt, mit welchen Kosten ihr rechnen könnt und wie viel Zeit ihr einrechnen solltet.

Ich möchte außerdem noch darauf hinweisen, dass alle Angaben zwar ungefähr gleich sind, es aber schon auch Abweichungen von Standesbeamten zu Standesbeamten zu geben scheint.

Übersicht des Ablaufs der standesamtlichen Heirat

Termin beim Standesamt

Ihr macht einen Termin beim Standesamt eures Wohnortes und beschreibt am besten schon vorher, worum es geht. Der Standesbeamte wird euch dann sagen, welche Dokumente ihr benötigt.

Beschaffung der Dokumente

Ihr sagt eurem Partner bzw. eurer Partnerin, welche Dokumente er/sie besorgen muss und besorgt parallel eure Dokumente. Außerdem schickt ihr das Formular für die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung nach Japan. Welche Dokumente ihr benötigt und wo ihr und euer Partner bzw. eure Partnerin diese bekommen, erfahrt ihr weiter unten.

Zusendung der Dokumente nach Deutschland

Euer Partner bzw. eure Partnerin besorgt die Dokumente und Apostillen und schickt sie euch zusammen mit der ausgefüllten und unterschriebenen Vollmacht zu.

Übersetzung der Dokumente

Ihr besorgt einen Dolmetscher, um die japanischen Dokumente zu übersetzten. Ich kann Interna Übersetzungen empfehlen. Die Übersetzung ging schnell und war einigermaßen günstig. Dabei musste ich die Dokumente scannen, auf der Website hochladen und die Übersetzungen wurden mir dann postalisch zugeschickt.

Überprüfung durch das Standesamt

Ihr schickt die Dokumente mit den Übersetzungen an euer Standesamt zur Überprüfung.

Anmeldung der Eheschließung

Dann werdet ihr einen weiteren Termin beim Standesbeamten erhalten, an dem ihr die Eheschließung anmeldet. Ihr müsst bei diesem Termin auch schon das Datum für die geplante Eheschließung nennen. Außerdem werdet ihr bzgl. der gewünschten Nachnamen befragt.

Anreise und Termin beim Standesamt des Partners

Euer Partner bzw. eure Partnerin kommt nach Deutschland und muss (bei fehlenden Deutschkenntnissen) mit einem Dolmetscher zum Standesamt, um persönlich die Anmeldung zu bestätigen (das scheint nicht bei jedem Standesamt so zu sein, aber bei uns war es so).

Die Eheschließung

Ihr geht zusammen mit einem Dolmetscher (bei fehlenden Deutschkenntnissen) zum Termin euerer Eheschließung und seid anschließend verheiratet.

Übersicht der benötigten Dokumente

Deutscher Partner / deutsche Partnerin

  • Neue beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Erweiterte Meldebescheinigung

Japanischer Partner / japanische Partnerin

  • Geburtsurkunde
  • Reisepass (beglaubigte Kopie)
  • Wohnsitzbescheinigung
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

Hinweis

Wenn sich euer/e Partner/in bereits in Deutschland aufhält können auch die Eltern mit einer Vollmacht die nötigen Dokumente besorgen.

Informationen für eure/n japanische/n Partner/in

Für Informationen zur Hochzeit in Deutschland für eure/n japanische/n Partner/in kann ich den japanischen Deutschland-Blog Dododoitsu empfehlen: „ドイツでの婚姻手続き“.

Benötigte Dokumente des deutschen Staatsangehörigen

Für den deutschen Partner gestaltet sich die Beschaffung der Dokumente relativ einfach. Es werden lediglich folgende Dokumente benötigt:

  1. Neue beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister
  2. Personalausweis oder Reisepass
  3. Erweiterte Meldebescheinigung

1. Ablichtung aus dem Geburtsregister

Die neue beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister erhaltet ihr vom Standesamt des Rathauses eures Geburtsortes. Ihr solltet am besten einfach mal beim Standesamt eures Geburtsortes anrufen und fragen, wie ihr an die Ablichtung kommt. Mir wurde gesagt, dass ich eine E-Mail mit einem Scan meines Personalausweises zur Verifikation schreiben soll. Nach meiner Mail erhielt ich eine Antwort, wie viel Geld ich auf welches Konto überweisen soll. Daraufhin wurde mir die Ablichtung aus dem Gebrutsregister per Post zugeschickt. Nach Corona wird man in der Regel sicherlich einen Termin machen und dann auch Vorort bezahlen und die Ablichtung erhalten.

2. Personalausweis oder Reisepass

Dieser Punkt ist selbstsprechend. Ihr müsst zur Anmeldung der Eheschließung einfach euren Personalausweis oder euren Reisepass mitnehmen.

3. Neue erweiterte Meldebescheinigung

Die neue erweiterte Meldebescheinigung erhaltet ihr vom Rathaus des Ortes, bei dem ihr gemeldet seid. Ich habe kurz angerufen, einen Termin abgemacht und habe dann im Rathaus bezahlt und die erweiterte Meldebescheinigung erhalten.

Benötigte Dokumente der japanischen Staatsangehörigen

Der schwierige Part liegt sicher bei eurem japanischen Partner bzw. bei eurer japanischen Partnerin. Diese/r muss folgende Dokumente besorgen:

  1. Geburtsurkunde
  2. Reisepass (beglaubigte Kopie)
  3. Wohnsitzbescheinigung
  4. Ehefähigkeitszeugnis
  5. Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung.

1. Geburtsurkunde (戸籍謄本)

Zuerst benötigt der bzw. die japanische Staatsangehörige eine neue Geburtsurkunde (戸籍謄本こせきとうほん) mit Angabe der Eltern im Original mit einer deutschen Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers. Die Geburtsurkunde darf dabei nicht älter als 6 Monate sein. Die Geburtsurkunde muss außerdem mit einer Apostille versehen sein.

Euer japanischer Partner bzw. japanische Partnerin bekommt die Geburtsurkunde bzw. genauer, den Auszug aus dem Familienregister im Rathaus, wo das Familienregister der Familie liegt, das ist in der Regel der Geburtsort. Der Auszug kostet wenige Hundert Yen.

2. Reisepass (beglaubigte Kopie)

Außerdem benötigt ihr den Reisepass eures Partners bzw. eurer Partnerin. Da euer Partner bzw. eure Partnerin zur Anmeldung der Eheschließung vermutlich nicht dabei sein kann, benötigt ihr eine beglaubigte Kopie des Reisepasses. Die Beglaubigung erhaltet ihr bzw. euer Partner bei der Deutschen Botschaft in Tokio. Dafür muss euer Partner einen Termin machen. Die Beschaffung der Beglaubigung der Reisepasskopie hat bei meiner Freundin von allen Dokumenten mit Abstand am längsten gedauert.

Für die Beglaubigung der Kopie des Reisepasses muss euer japanischer Partner bzw. japanische Partnerin einen Termin bei der Deutschen Botschaft machen. Einen Termin kann man auf der Website der Deutschen Botschaft beantragen.

3. Wohnsitzbescheinigung (住民票)

Des Weiteren benötigt euer Partner bzw. Partnerin eine Wohnsitzbescheinigung (住民票じゅうみんひょう), ausgestellt von der zuständigen Heimatbehörde im Original mit einer deutschen Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers und mit Apostille durch die Heimatbehörde

Euer japanischer Partner bzw. japanische Partnerin bekommt die Wohnsitzbescheinigung beim Rathaus des derzeitigen Wohnsitzes. Auch dieser kostet wieder wenige Hundert Yen.

4. Ehefähigkeitszeugnis (婚姻要件具備証明書)

Das letzte zu besorgende Dokument ist ein Ehefähigkeitszeugnis (婚姻要件具備証明書こんいんようけんぐびしょうめいしょ) der zuständigen inneren Heimatbehörde im Original mit einer deutschen Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers und mit Apostille durch die Heimatbehörde.

Euer japanischer Partner bzw. japanische Partnerin bekommt das Ehefähigkeitszeugnis im Rathaus, wo das Familienregister der Familie liegt, das ist in der Regel der Geburtsort. Dieses kostet wieder einige Hundert Yen.

5. Vollmacht

Da euer japanischer Partner bzw. eure japanische Partnerin bei der Anmeldung der Eheschließung vermutlich nicht anwesend sein kann, benötigt ihr außerdem eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung. Das entsprechende Formular erhaltet ihr vom Standesamt der Stadt, in der ihr die Anmeldung vollziehen wollt.

Apostillen

Die Apostillen für die oben genannten Dokumente erhält euer Partner bzw. eure Partnerin vom japanischen Außenministerium (外務省がいむしょう). Dieses hat ein Büro in Tokio und ein Büro in Osaka, aber die Apostillen können auch postalisch ausgestellt werden. Meine Verlobte hat die Apostillen postalisch beantragt und die Dokumente mit den Apostillen in kurzer Zeit zurückerhalten. Die Ausstellung der Apostillen ist kostenlos. Lediglich Porto für den Brief und einen Rücksendeumschlag wurden fällig.

Apostillen werden nur für Dokumente ausgestellt, die nicht älter als 3 Monate sind.

Kosten

Insgesamt kommen bis zur standesamtlichen Eheschließung einige Kosten auf euch zu. Insgesamt hat der gesamte Prozess über 300 Euro gekostet. Dabei waren mit 250 Euro die Übersetzungen der japanischen Dokumente der teuerste Posten. Die Kosten für den Dolmetscher betrugen bei uns dann nochmal 200 Euro und die Vereidigung des Dolmetschers und 3 Hochzeitsurkunden haben auch noch mal 60 Euro gekoste.

Zeit

Insgesamt kann die Beschaffung der Dokumente auch ziemlich viel Zeit in Anspruch nehmen, deswegen solltet ihr rechtzeitig vor dem geplanten Hochzeitsdatum mit der Beschaffung der Dokumente beginnen. Bei meiner Freundin ging alles relativ schnell und die Beschaffung der Dokumente und die Übersetzung haben ca. 1,5 Monate gedauert, wobei der Termin bei der Deutschen Botschaft zur Beglaubigung ihres Reisepasses am längsten gedauert hat.

Ihr solltet, wenn eure Verlobte bzw. euer Verlobter nach Deutschland einwandern will außerdem versuchen, möglichst früh einen Termin bei der Ausländerbehörde in Deutschland zu bekommen, da die Terminvergabe einiges an Zeit in Anspruch nehmen kann.

Nachdem meine Verlobte in Deutschland angekommen war, musste sie, aufgrund mangelnder Deutschkentnisse, noch mal mit einem Dolmetscher zu unserem Standesbeamten, um die Eheschließung persönlich zu bestätigen. Außerdem mussten wir uns auch um einen Dolmetscher für den Termin der Eheschließung kümmern. Bei uns hat das der Japanischlehrer meiner Mutter übernommen.

Corona

Mit der Wirkung zum 01.01.2021 wurden von deutscher Seite aus jegliche Einreisebeschränkungen für Japaner, die nach Deutschland einreisen, aufgehoben. Meine Freundin ist im Dezember 2020 eingereist, wodurch wir noch eine Einladung und ein ausgefülltes Formular vom Auswärtigen Amt benötigten. Das ist somit hinfällig, wodurch die Einreise zur Hochzeit wesentlich einfacher wird, da Japaner auch ohne Visum einreisen können.

Visum

Es gibt zwar auch ein Visum zur Eheschließung, aber ich habe bei der Deutschen Botschaft in Tokio nachgefragt und mir wurde empfohlen, einfach mit einem Touristen-Visum einzureisen, dann zu heiraten und dann in Deutschland ein langfristiges Visum zu beantragen. Ein Visum zur Eheschließung nimmt sehr viel Zeit in Anspruch und ist mit weiteren Kosten verbunden. Alle Informationen zum Visum findet ihr in meinem Beitrag „Als Japaner/in nach Deutschland einwandern – nach der Hochzeit„.

Fragen bitte!

Wenn du noch Fragen darüber hast, wie man in Deutschland eine/n Japaner/in heiratet, würde ich mich sehr über einen Kommentar freuen. Auch wenn du einen Verbesserungsvorschlag oder eine Anmerkung hast, freue ich mich natürlich über einen Kommentar.

Falls dir mein Beitrag „Wie man in Deutschland eine/n Japaner/in heiratet“ gefallen hat, dann ist vielleicht auch mein Beitrag „Als Japaner/in nach Deutschland einwandern – nach der Hochzeit“ interessant für dich.

Profilbild Timnotabi
Tim

Tim Ulbricht

Ich habe diesen Blog 2019 anlässlich meines Auslandssemesters an der Tokyo University begonnen. Meine Leidenschaft für Japan begann jedoch 2012 mit einem unvergesslichen Sportaustausch mit einem Verein aus der Präfektur Iwate, an dem ich teilgenommen habe. Dieses Erlebnis öffnete meine Augen für die faszinierende Kultur und Einzigartigkeit Japans.
Auf meinem Blog teile ich Reisetipps sowie spannende Informationen zur Kultur, Sprache, Essen und Geschichte Japans.

Arigatou gozaimasu und bis bald!

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26 Antworten auf „Wie man in Deutschland eine/n Japaner/in heiratet“

Dann wünsche ich Euch sehr viel Glück! So eine internationale Hochzeit ist ja doch ziemlich anstrengend – und das auch noch unter den jetzigen Umständen. Immerhin habt Ihr ja jetzt wahrscheinlich eine lange Fernbeziehung hinter Euch.

Vielen Dank! 🙂
Wir haben jetzt fast 6 Jahre Fernbeziehung hinter uns, wobei wir auch schon 6 Monate in Japan zusammengewohnt haben.
Wir werden aufgrund der Umstände auch erst mal nur standesamtlich heiraten und dann, sobald es wieder in einem normalen Rahmen möglich ist, eine Hochzeitszeremonie in Deutschland und Japan durchführen. Aber wir rechnen damit, dass das erst 2022 möglich sein wird.

Vielen Dank für den hilfreichen Post! Wir sind gerade in einer ähnlichen Situation und das hat uns sehr geholfen. Wenn das Prozedere zur Beantragung des Visums durch ist wäre ein weiterer Post super das hätten wir dann auch noch vor uns 🙂

Hallo, welche Dokumente braucht man, wenn der japanische Partner bereits mit Aufenthaltstitel (z.B. zu Studienzwecken) in Deutschland lebt?

Ist das ganze dann leichter?

Hi KL,

das Prozedere müsste dasselbe sein. Aber wenn dein japanischer Partner bereits Deutsch kann, könnt ihr vermutlich auf einen Dolmetscher verzichten, das spart zumindest ein bisschen Geld. Außerdem müsste die Wohnsitzbescheinigung hinfällig sein, da dein Partner ja in Deutschland gemeldet ist.
Die Dokumente und Apostillen sollte dein Partner prinzipiell auch mit einer Vollmacht für eine in Japan lebende Person von Deutschland aus besorgen können. Aber zuerst solltest du am besten zu eurem zuständigen Standesamt in Deutschland gehen und fragen, was genau ihr benötigt. Da das teilweise von Standesamt zu Standesamt ein bisschen abweicht.

Mit freundlichen Grüßen
Tim

Hallo Tim,
erst einmal bin ich sehr Dankbar über deinen Leitfaden. Bei unseren Vorbereitungen und Recherchen hast du uns um einiges erleichtert damit 🙂

Ein kurze Frage. War es notwendig, dass die Apostillen auch ins Deutsche übersetzt wurden? Die sind ja auf Englisch und sollte denke ich okay sein? Ich hatte ebenfalls bei Interna ein Angebot angefragt, jedoch möchte die Firma nun wissen, ob die Apostillen auch übersetzt werden sollen.

Vielen Dank!
Michaela

Hallo Tim,

ich habe deinen Beitrag gefunden und finde du hast es super beschrieben! Dafür vielen Dank!

Leider wohnt meine Freundin noch in Japan, spricht wenig deutsch und tut sich etwas schwer damit die Dokumente zu beschaffen.

Gibt es evtl. in Japan eine Anlaufstelle die Ihr auf Japanisch erklären kann was sie genau erledigen muss?

Sie hat bereits das Konsulat angerufen, doch die Antwort via Mail war eher oberflächlich.

Könnte Sie sich vielleicht an einen japanischen Notar wenden?

Viele Grüße

Udo

Hallo,

Dein Blog hat mir und meinem Freund sehr weitergeholfen!

Doch eine Frage hätte ich noch und zwar ob mein japanischer Partner für einen Aufenthaltstitel noch die A1 Sprachkenntnisse braucht oder nicht. Im Internet finde ich dazu unterschiedliche Aussagen.

Viele Grüße

Marvin

Hallo Marvin,

freut mich, dass euch mein Beitrag geholfen hat.
Japanische Staatsangehörige brauchen keine A1 Sprachkentnisse für eine Aufenthaltsgenehmigung.
Siehe meinen Blogbeitrag „Als Japaner/in nach Deutschland einwandern – nach der Hochzeit„:

„Die meisten Nationalitäten benötigen gem. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 AufenthG mindestens einfache Deutschkenntnisse (A1 nach dem europäischen Referenzrahmen), um eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zu erhalten. Für japanische Staatsangehörige gilt das gem. § 30 1 Satz 3 Nr. 4 AufenthG in Verbindung mit § 41 1 Satz 1 AufenthG nicht und eine Aufenthaltsgenehmigung muss auch ohne einfache deutsche Sprachkenntnisse gewährt werden.“

Mit freundlichen Grüßen

Tim

Moin Tim,

mal eine Frage zum Koseki. Meine Frau lebt mit mir in Deutschland, wir bräuchten aber für das Deutsche Standesamt für die Erklärung zur Namensführung (wir haben in Dänemark geheiratet) ihre Geburtsurkunde. Weißt du, ob man einen Auszug aus dem Koseki mit Apostille aus Deutschland beantragen kann?

Viele Grüße
Thore

Hallo Thore,

am einfachsten wäre es wenn die Eltern deiner Frau das Kosekitōhon besorgen. Aber wie genau das abläuft hängt vom für sie zuständigen Rathaus ab. Da müsste deine Frau sich also entsprechend informieren.

Die Apostille könnten auch ihre Eltern besorgen. Dafür bräuchten sie dann vermutlich eine Vollmacht.
Auf folgender Website findest du weitere Infos:
https://www.mofa.go.jp/mofaj/toko/page22_000548.html

Mit freundlichen Grüßen

Tim

Hallo Tim,

du hattest in deinen Beitrag erwähnt, dass die Geburtsurkunde nicht älter als 6 Monate sein und das Apostillen nur für Dokumente ausgestellt werden die nicht älter als 3 Monate sind. Erweitert die Apostille die Gültigkeit des Dokuments?
Wie alt dürfen die jeweiligen Dokumente maximal bis zur Vorlage beim Standesamt in Deutschland sein, bevor sie ihre Gültigkeit verlieren?
Also:
Ehefähigkeitszeugnis
(Geburtsurkunde, maximal 6 Monate)
Wohnsitzbescheinigung
beglaubigter Reisepass

Beste Grüße,
Albrecht

Hallo Albrecht,

am besten wäre es, wenn du bei deinem Standesbeamten nachfragst, prinzipiell würde ich sagen, dass alle Dokumente nicht deutlich älter sein sollten. Ich würde die Dokumente alle einmal neu beantragen und dann postalisch an dich schicken lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Tim

Hallo lieber Tim, erst mal ein dickes Dankeschön für diesen unfassbar wertvollen Beitrag der mir und meiner Verlobten schon sehr weitergeholfen hat! Ich hätte allerdings eine Frage bzgl. des Visums und zwar beschreibst du das die Deutsche Botschaft in Tokio gesagt hätte das man einfach mit einem Schengen(Touristenvisum) einreisen soll und dann binnen 90.Tagen heiratet und danach ein Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragt. Aber ist dies überhaupt für japanische Staatsbürger möglich? Lt. meiner Internet-Recherche braucht man als Japaner auch ein Heiratsvisum auch das Standesamt war sich hier nicht ganz sicher? Falls nein macht die Ausländerbehörde dann im Nachhinein keine Probleme wg. falscher Tatsachen (Einreise -> Tourismus) da die Dokumente für die Hochzeit ja schon vorher besorgt wurden und nicht spontan nachdem die Person bereits in Deutschland sich aufhält? Vielleicht kannst du uns hier mit einem Ratschlag weiterhelfen.

Vielen Dank und beste Grüße
Julian

Hallo Julian, es freut mich, dass euch mein Beitrag weitergeholfen hat! Ich habe damals auch viel recherchiert und bin zum gleichen Ergebnis gekommen, theoretisch benötigt man ein Heiratsvisum. Aber auf Nachfrage hat die Deutsche Botschaft in Tokio mir wie gesagt mitgeteilt, dass sie die von mir beschriebene Methode empfehlen, also Einreise mir Schengenvisum. Das würde ich auch empfehlen, da es deutlich schneller und unkomplizierter ist. Bei uns hat es ohne Probleme funktioniert und auch die deutschen Behörden haben keinerlei Anmerkungen dazu im weiteren Prozess gemacht.

Anbei die E-Mail der Botschaft:

„Ihre Verlobte darf als japanische Staatsangehörige visumfrei in die Bundesrepublik einreisen und sich dort bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen aufhalten ohne jedoch erwerbstätig zu werden.

Eine vorherige Beantragung eines Visums ist nicht notwendig und wird von uns aus nicht empfohlen, da wir die Zustimmung der Ausländerbehörde benötigen die i.d.R. bis zu 3 Monaten in Anspruch nehmen kann.

Innerhalb der 90 Tage nach Einreise muss bei der Ausländerbehörde vorgesprochen und dort ein Aufenthaltstitel beantragt werden. Dieser Aufenthaltstitel beinhaltet nach der Eheschließung i.d.R. auch die Erlaubnis eine Erwerbstätigkeit auszuüben.

Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, bereits frühzeitig einen Termin bei der Ausländerbehörde einzuholen, da die Terminlage aufgrund der aktuellen politischen Situation bei einigen Ausländerbehörden extrem angespannt ist.

Bitte beachten Sie auch, dass die Befreiung von der Visumpflicht Sie nicht von den restlichen Behördengängen befreit. Um den Termin bei der Ausländerbehörde wahrnehmen zu können ist in der Regel eine Meldebescheinigung erforderlich.

Für die Ausländerbehörden werden Sie höchstwahrscheinlich die japanischen original Urkunden (Ehe, Geburt etc.) mit Apostille und Übersetzung benötigen, bitte denken Sie daran diese vor Ihrer Abreise zu organisieren.“

Hallo, erstmal vielen Dank für die ganzen Infos. Meiner Verlobten und mir steht bald die gleiche Prozedur vor.
Ein bisschen Sorgen macht mir noch die Sache mit dem Dolmetscher.
Kann das in dem Fall nur ein zertifizierter Dolmetscher machen oder reicht hier ein bekannter oder Sprachlehrer?
Man selbst kann hier nicht als Dolmetscher fungieren nehme ich an und es muss auch zwangsläufig auf japanisch sein und nicht auch auf englisch?

Vielen Dank.

Hallo Alex,

es freut mich, wenn mein Beitrag euch ein bisschen helfen konnte. Pauschal kann man das wahrscheinlich gar nicht sagen. Da solltest du am besten bei dem zuständigen Standesamt nachfragen.
Ich würde sagen ein Bekannter oder Sprachlehrer reicht auch. Einen zertifizierten Dolmetscher raucht man vermutlich nur für die Übersetzung der Dokumente. Wenn euer Standesbeamte Englisch kann könnte ich mir vorstellen, dass es auch auf Englisch geht.

Mit freundlichen Grüßen

Tim

Hallo,

ich bin gerade ebenfalls dabei die Dokumente für die Hochzeit mit meiner (bereits in Deutschland lebenden) Verlobten aus Japan zu besorgen.

Ich kann auf jeden Fall empfehlen beim Standesamt, bei dem ihr heiraten wollt nachzufragen welche Dokumente genau benötigt werden, denn unser Standesamt verlangt beispielsweise keine Apostillen auf den japanischen Dokumenten, da diese laut Aussage des Standesbeamten „nur verlangt werden darf, wenn ein Zweifel an den Dokumenten besteht“. Ein Problem mit japanischen Dokumenten sei noch nie vorgekommen, weshalb wir auf die Apostille verzichten können. Wenn der/die japanische Staatsangehörige bereits in Deutschland wohnt, wird keine Wohnsitzbescheinigung aus Japan benötigt sondern nur die erweiterte Meldebescheinigung.
Aber Achtung! Die erweiterte Meldebescheinigung entfällt für beide Staatsangehörige, wenn beim Standesamt des Wohnsitzes geheiratet wird! (Sofern es der gleiche Wohnsitz ist natürlich) Grund dafür, ist dass die Daten dann beim Standesamt bereits vorliegen.

Für das Ehefähigkeitszeugnis musste ich auch eine Kopie + Übersetzung (ohne Apostille) meines Reisepasses nach Japan schicken. Die Eltern meiner Verlobten haben dann mit Vollmacht die Dokumente beim Rathaus der Geburtsstadt beschafft. Für die Geburtsurkunde gibt es bereits ein vorgefertigtes Formular vom Rathaus, das online runtergeladen, gedruckt und nur ausgefüllt werden muss. Für das Ehefähigkeitszeugnis gibt es das aber nicht! Diese Vollmacht muss von Hand bzw. selbst am PC geschrieben werden und muss auch den Grund beinhalten, warum man das Dokument nicht selbst holen kann (in unserem Fall der Wohnsitz in Deutschland).

Für die Übersetzung der Dokumente kann ich die Übersetzerin Yumi Albrecht aus Nürnberg empfehlen. Sie reagiert schnell auf Anfragen und ist auch schnell bei den Übersetzungen. Noch dazu ist der Preis absolut fair! Wir mussten für die beglaubigte Übersetzung von Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis zusammen 130€ netto bezahlen.

Beste Grüße
Robin

Hallo Robin,

vielen Dank für deinen Kommentar! Ich würde dir in jedem Fall beifplichten, dass man immer beim jeweiligen Standesamt nachfragen sollte. Ist zwar komisch, aber in Deutschland scheint es da je nach Standesbeamten große Unterschiede zu geben, was genau verlangt wird. Ich musste z.B. eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen, obwohl wir beim Standesamt meines Wohnsitzes geheiratet haben und auch die Apostillen wurden verlangt.
Deine Erfahrungen sind aber sehr hilfreich für andere Leute die sich informieren wollen!

Mit freundlichen Grüßen

Tim

Hallo Robin,

dein Blog war mir schon eine große Hilfe, ich bräuchte nun konkrete Hilfe von dir, wenn es möglich ist telefonisch….in einer Herzensangelegenheit.

Hallo Martin,

ich freue mich, dass mein Blog dir geholfen hat. Leider kann ich keine individuelle Hilfe zu spezifischen Fragen anbieten, da ich hier lediglich meine Erfahrungen schildere und keine weitere Expertise zu diesem Thema habe. Ich würde dir empfehlen, dich bei der deutschen Botschaft in Japan oder deinem Standesamt zu erkundigen, wenn du individuelle Fragen hast.

Mit freundlichen Grüßen,

Tim

Hi. Ein schöner Beitrag, habe ich vor ca. 20 Jahren so durchgemacht ;)! Es stellt sich so langsam aber die Frage was wäre wenn man nach Japan umziehen wollte, wie bekommt man die Ehe in Japan registriert, damit der Deutsche Partner in Japan ein langfristiges „Spouse Visa“ beantragen kann? Ich schätze mal man muss die deutsche Heiratsurkunde übersetzen lassen und in Japan hinterlegen ?

Gruß. Ron

Hallo Ron,

freut mich, dass dir mein Beitrag gefallen hat. Meine Frau hat nach der Eheschließung in Deutschland die Ehe direkt bei der japanischen Botschaft angemeldet. Wie die Formalien aber genau aussehen, wenn man nach Japan auswandert, kann ich leider aktuell noch nicht sagen. Wahrscheinlich müsstet ihr mal bei der Japansichen Botschaft nachfragen. Wir planen mittelfristig/kurzfristig auch nach Japan auszuwandern, dann würde ich einen entsprechenden Blogpost schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Tim

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