Der erste Schritt ist getan, ihr habt euren japanischen Partner bzw. eure japanische Partnerin in Deutschland geheiratet. Aber wie geht es danach weiter wenn euer japanischer Partner bzw. eure japanische Partnerin nach Deutschland einwandern will? In diesem Blogbeitrag erfahrt ihr, wie euer japanischer Partner bzw. eure japanische Partnerin die Hochzeit in Japan registriert, ein Visum (eine Aufenthaltsgenehmigung) in Deutschland erhält, den Führerschein übersetzen lassen kann und vieles mehr.
Registrierung der deutschen Hochzeit in Japan
Eure in Deutschland geschlossene Ehe wird nicht automatisch in Japan registriert. Dafür müsst ihr bzw. genauer euer japanischer Partner bzw. eure japanische Partnerin die Eheschließung bei einer japanischen Auslandsvertretung anmelden. Die Meldung müsst ihr innerhalb von 3 Monaten nach der Eheschließung in Deutschland durchführen. Dabei könnt ihr die unten aufgeführten Dokumente persönlich oder postalisch überbringen. Bei einer persönlichen Einreichung muss diese zwingend vom japanischen Partner bzw. von der japanischen Partnerin erfolgen. Die für uns zuständige japanische Auslandsvertretung war das Japanische Generalkonsulat Hamburg, hier war für die Anmeldung auch kein Termin notwendig und meine Frau konnte die Eheschließung problemlos anmelden.
In Hamburg waren dafür folgende Dokumente notwendig:
- 婚姻届 (2 bis 3 Ausführungen)
- 戸籍謄(抄)本
- Eheurkunde im Original
- Übersetzung der Eheurkunde (kann selbst vorgenommen werden)
- Reisepass des deutschen Ehepartners im Original oder als beglaubigte Kopie
- Übersetzung des Reisepasses des deutschen Ehepartners (kann selbst vorgenommen werden)
Alle Infos, die nötigen Dokumente und Ausfüllhilfen findet ihr auch auf Japanisch unter folgendem Link: Website des Japanischen Generalkonsulats Hamburg. Ähnliche Informationen solltet ihr auch auf den Websites der anderen japanischen Auslandsvertretungen in Deutschland finden.
Folgende Karte zeigt die japanischen Auslandsvertretungen in Deutschland bei einem Klick auf die japanische Flagge erhaltet ihr außerdem weitere Informationen:
Anmeldung des japanischen Partners im ORRnet
Japanische Staatsangehörige sind bei einem Auslandsaufenthalt von länger als 3 Monaten gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Aufenthaltsort an das japanische Ministry of Foreign Affairs zu melden. Das ist unter folgendem Link möglich: ORRnet
Alle Infos dazu findet ihr auf Japanisch unter folgendem Link: Website des Japanischen Generalkonsulats in Hamburg
Nach der Anmeldung erhält euer japanischer Ehepartner bzw. eure japanische Ehepartnerin nützliche Informationen. Zum Beispiel erhält meine Frau zur Zeit immer die aktuellen Coronaregeln für Hamburg als E-Mail auf Japanisch, was ich schon ganz nützlich finde.
Übersicht der Schritte bis zum Visum
Rechtzeitig beim Ausländeramt melden
Ihr solltet euch rechtzeitig, wenn möglich bereits vor der Hochzeit bei der für euch zuständigen Ausländerbehörde melden. Bei uns hat es von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Termin zur Vorsprache über 3 Monate gedauert.
Folgende Dinge müsst ihr erledigen, bevor euer Partner bzw. eure Partnerin ein Visum (Aufenthaltsgenehmigung) in Deutschland erhalten kann:
- Anmeldung am Wohnort
- Eintritt in die Krankenversicherung
- Zusammenstellung der nötigen Dokumente für die Ausländerbehörde
Weitere Informationen zu diesen Schritten findet ihr weiter unten.
Anmeldung am Wohnort
Der vermutlich wichtigste Schritt, nachdem euer Partner in Deutschland angekommen ist und dauerhaft bleiben möchte, ist die Anmeldung am Wohnort. Dafür muss euer Partner nur mit dem Reisepass und ggf. mit der Wohnungsgeberbestätigung zum zuständigen Einwohneramt eures Wohnortes. Bei uns war es noch ein bisschen spezieller wegen der derzeitigen Corona-Situation. Wir mussten vorher auf jeden Fall einen Termin machen, was auch problemlos online ging.
Falls ihr selbst Hauptmieter einer Wohnung seid, könnt ihr die Wohnungsgeberbestätigung übrigens einfach selbst ausfüllen.
Erst wurde uns gesagt, dass wir erst bei der zuständigen Ausländerbehörde anrufen müssen, bevor meine Frau sich am Wohnort melden kann. Nachdem wir dort über Wochen niemanden erreichen konnten und auch nicht auf E-Mails geantwortet wurde, wurde uns gesagt, dass meine Frau sich auch so schon melden darf. Beim Amt selbst wurde auch nicht mehr danach gefragt und meine Frau konnte sich problemlos melden. Daher war ein Anruf bei der Ausländerbehörde wohl nicht wirklich notwendig.
Euer Partner bzw. eure Partnerin erhält dann vom Einwohnermeldeamt eine Meldebestätigung, mit der ihr den Wohnort nachweisen könnt. Mit dieser Meldebestätigung könnt ihr dann auch schon viele Dinge wie z. B. die Anmeldung bei der Krankenversicherung oder die Eröffnung eines Bankkontos erledigen.
Krankenversicherung
Für das Visum und das Leben in Deutschland braucht euer Partner auf jeden Fall eine Krankenversicherung, denn in Deutschland ist diese verpflichtend. Wenn ihr arbeitet, ist die wahrscheinlich günstigste Variante, wenn ihr für euch und euren Partner eine Familienversicherung bei eurer Krankenkasse beantragt. Dann ist euer Partner kostenlos über euch mitversichert. Falls die Familienversicherung bei euch nicht in Frage kommt, solltet ihr euch auf jeden Fall bei eurer gewünschten Krankenkasse erkundigen.
Um der Familienversicherung beizutreten, solltet ihr euch einfach bei eurer Krankenversicherung melden. Ich selbst bin bei der HEK und für mich und meine Frau war der Beitritt zur Familienversicherung mit dem Reisepass und der Meldebestätigung problemlos möglich. Dann brauchten meine Frau nur noch ein Passbild für die Gesundheitskarte und kurze Zeit später kam dann auch schon die Bestätigung über den Beitritt zur Familienversicherung und die Gesundheitskarte.
Braucht man als Japaner bzw. Japanerin einfache Deutschkenntnisse für ein Visum?
Die meisten Nationalitäten benötigen gem. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 AufenthG mindestens einfache Deutschkenntnisse (A1 nach dem europäischen Referenzrahmen), um eine befristete Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zu erhalten. Für japanische Staatsangehörige gilt das gem. § 30 1 Satz 3 Nr. 4 AufenthG in Verbindung mit § 41 1 Satz 1 AufenthG nicht und eine Aufenthaltsgenehmigung muss auch ohne einfache deutsche Sprachkenntnisse gewährt werden.
Wenn euer Partner bzw. eure Partnerin keine einfachen Deutschkenntnisse besitzt, kann er oder sie bei Erteilung der befristeten Aufenthaltsgenehmigung zu einem Integrationskurs verpflichtet werden. Da meine Frau ohnehin vorhatte, an einem Integrationskurs teilzunehmen, war das für uns aber kein Problem. In unserem Fall hat das sogar den Vorteil, dass wir die Kosten für den Integrationskurs vollständig von der Steuer absetzen können, was nur bei einer Verpflichtung möglich ist. Weitere Informationen zum Integrationskurs findet ihr weiter unten.
Benötigte Dokumente für die Ausländerbehörde
Folgende Dokumente waren laut der Ausländerbehörde Eimsbüttel (Hamburg) für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzuges zu einem deutschen Ehepartner (gem. § 28 I S.1 Nr.1 AufenthG) notwendig:
- Gültiger Nationalpass
- Meldebescheinigung des Wohnortes
- Reisepass des Ehepartners
- Ein vollständigausgefülltes Antragsformular (Erteilung/ Verlängerung eines Aufenthaltstitels)
- Ein aktuelles, biometrisches Passbild (darf nicht älter als 6 Monate sein)
- Die Heiratsurkunde ggf. mit Legalisation oder Apostille und Übersetzung
- Nachweise zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts
- Arbeitsvertrag oder Beschäftigungsangebot von Ihnen oder Ihrem Ehepartner
- Die letzten drei Gehaltsabrechnungen Ihrer Beschäftigung oder ihres Ehepartners
- Mietvertrag und Nachweis der aktuellen Miethöhe (z.B. Kontoauszug der Mietüberweisung)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Ggf. Nachweis eines anerkannten Hochschulabschlusses mit ggf. Übersetzung*
- EC-Karte zum Begleichen der fälligen Gebühren gem. §44 ff Aufenhaltsverordnung (113 €)
- Ggf. einen Übersetzer (war in unserem Fall ich)
*Auf meine Frage, was das gebracht hätte, da wir einen solchen Nachweis nicht erbracht haben (obwohl meine Frau studiert hat), wurde uns geantwortet, dass bei einem Hochschulabschluss keine Verpflichtung zu einem Integrationskurs erfolgt.
Unsere Vorsprache bei der Ausländerbehörde lief, bis auf den Termin, auf den wir extrem lange warten mussten, reibung- uns problemlos. Meine Frau hat nach der Vorsprache eine Fiktionsbescheinigung (so etwas wie ein vorläufiger Personalausweis) erhalten und uns wurde mitgeteilt, dass wir postalisch benachrichtigt werden, sobald der Aufenthaltstitel (so etwas wie der Personalausweis) fertiggestellt und abholbereit ist. Das kann aber leider auch wieder ein Weilchen dauert.
Ein kleiner Nachtrag: Meine Frau hat mittlerweile ihren Aufenthaltstitel erhalten und direkt ein Visum für 3 Jahre erhalten. Vom Antrag bis zum Termin für die Abholung hat es ca. 3 Monate gedauert (1 Tag bevor die Fiktionsbescheinigung abgelaufen wäre).
Änderung der Steuerklasse
Für viele wird es wahrscheinlich Sinn machen, nach der Hochzeit die Steuerklasse zu wechseln, besonders, wenn euer japanischer Ehepartner bzw. eure japanische Ehepartnerin anfangs nicht sofort arbeiten kann. Nachdem sich euer Partner am Wohnort gemeldet hat, ist der Wechsel der Steuerklasse ganz einfach. Ihr werden automatisch nach der Hochzeit in die Steuerklasse 4 eingeteilt (unverheiratete haben die Steuerklasse 1).
Auf Antrag kann sich einer der Ehepartner die Steuerklasse 3 geben lassen, der andere Ehepartner muss sich dann für Steuerklasse 5 entscheiden. Der Steuerklassenwechsel macht hauptsächlich dann Sinn, wenn einer der Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere, was natürlich der Fall ist, falls euer Partner nicht sofort in Deutschland arbeiten kann.
Unter folgendem Link findet ihr den entsprechenden Antrag auf Steuerklassenwechsel.
Durch das Ehegattensplitting könnt ihr dann im nächsten Jahr bei der Steuererklärung vermutlich noch mal Geld zurückbekommen.
Führerschein für japanische Staatsangehörige in Deutschland
Japanische Staatsangehörige können mit ihrem japanischen Führerschein in Deutschland Auto fahren. Es wird lediglich eine Übersetzung des japanischen Führerscheins benötigt. Eine solche Übersetzung erhaltet ihr in den meisten japanischen Auslandsvertretungen in Deutschland. Das Führen eines Kraftfahrzeuges ist mit einer solchen Übersetzung in Deutschland für 6 Monate möglich. Danach muss eine deutsche Fahrerlaubnis beantragt werden, was aber auch kein Problem ist. Wie die Beantragung in eurem Bundesland abläuft, erfahrt ihr auf der entsprechenden Internetseite eurer Landesregierung. In Hamburg muss man lediglich mit dem Führerschein, dem Reisepass, der Meldebestätigung, einem Passfoto und einer Übersetzung des Führerscheins zum LBV (Landesbetrieb Verkehr) und kann dort seinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen.
Unter folgenden Links erhaltet ihr alle Informationen bzgl. des japanischen Führerscheins und den entsprechenden Kosten für die Übersetzung beim Japanischen Generalkonsulat in Hamburg. Das sollte aber bei den anderen japanischen Auslandsvertretungen nicht deutlich anders sein.
Eine Übersicht der japanischen Auslandsvertretungen findet ihr oben.
Vorsicht bei Autos mit Schaltung
Viele Japaner, insbesondere Frauen, machen nur einen Führerschein für automatische Autos, also ohne manuelle Schaltung. Eine solche Einschränkung wird auf dem japanischen Führerschein vermerkt und findet sich somit auch auf der Übersetzung und auf der letztendlich erteilten deutschen Fahrerlaubnis wieder. Falls das bei euch der Fall ist, darf euer Partner in Deutschland nur automatische Autos ohne eine zusätzliche Prüfung fahren.
Einen Integrationskurs in Deutschland finden
Nach der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung meiner Frau mussten wir einen Integrationskurs für meine Frau suchen, da sie zu diesem verpflichtet wurde. Wir haben von der Behörde einen entsprechenden Berechtigungsschein erhalten, den Kurs selbst kann man sich dann selbst aussuchen. Das ist unter folgender Website möglich: Integrationskurs Navi des BAMF.
Der Kurs selbst kostet, wenn der japanische Ehepartner bzw. die japanische Ehepartnerin bei A 1.1 beginnt insgesamt 1.540 € und dauert 700 Unterrichtseinheiten. Dabei ist der Kurs in sieben Abschnitte unterteilt. 600 Unterrichtseinheiten befassen sich mit der Sprache und weitere 100 Unterrichtseinheiten sind der Orientierungskurs, der die deutsche Geschichte, Politik und Gesellschaft behandelt. Am Ende des Integrationskurses soll das Sprachniveau B1 erreicht sein. Wenn ein Teilnehmer den abschließenden Test innerhalb von 2 Jahren mit dem B1 Niveau beendet, kann dieser übrigens 50 % der Kosten für den Kurs zurückerhalten.
Wir haben uns schlussendlich für einen Integrationskurs bei der Volkshochschule Hamburg entschieden. Bisher gefällt meiner Frau der Kurs sehr gut. Wenn ihr noch weitere Fragen zum Integrationskurs habt, könnt ihr diese gerne in den Kommentaren stellen und ich werde versuchen, sie zu beantworten, bzw. falls das Interesse da ist, kann ich darüber auch gerne noch einen Beitrag schreiben.
Nützliche Links und Quellen
- Website des japanischen Minstry of Foreign Affairs
- Japanisches Generalkonsulat Hamburg
- Botschaft von Japan in Deutschland (Berlin)
- Japanisches Generalkonsulat Düsseldorf
- Generalkonsulat von Japan in Frankfurt am Main
- Japanisches Generalkonsulat München
- Integrationskurs Navi des BAMF
Fragen bitte!
Wenn du noch Fragen darüber hast, wie die Einwanderung nach Deutschland funktioniert, würde ich mich sehr über einen Kommentar freuen. Auch wenn du einen Verbesserungsvorschlag oder eine Anmerkung hast, freue ich mich natürlich über einen Kommentar. Sehr interessant wären auch Kommentare von Paaren, die von mir abweichende Erfahrungen gemacht habe, ich könnte dann entsprechende Ergänzungen im Blogbeitrag machen.
Falls dir mein Beitrag „Als Japaner/in nach Deutschland einwandern – nach der Hochzeit“ gefallen hat, dann ist vielleicht auch mein Beitrag „Wie man in Deutschland eine/n Japaner/in heiratet“ interessant für dich.
Tim Ulbricht
Ich habe diesen Blog 2019 anlässlich meines Auslandssemesters an der Tokyo University begonnen.
Meine Leidenschaft für Japan begann jedoch 2012 mit einem unvergesslichen Sportaustausch mit einem Verein aus der Präfektur Iwate, an dem ich teilgenommen habe.
Dieses Erlebnis öffnete meine Augen für die faszinierende Kultur und Einzigartigkeit Japans.
Auf meinem Blog teile ich Reisetipps sowie spannende Informationen zur Kultur, Sprache, Essen und Geschichte Japans.
Arigatou gozaimasu und bis bald!
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12 Antworten auf „Als Japaner/in nach Deutschland einwandern – nach der Hochzeit“
Hallo Tim,
danke für deine wirklich hilfreichen und interessanten Blogartikel 🙂
Mein Freund und ich möchten auch nach Jahren der Fernbeziehung heiraten und in D zusammenziehen✌️
Es wäre schön wenn du uns bei dieser Frage weiterhelfen könntest:
Ging es tatsächlich, im Anschluss an das Touristenvisum ein dauerhaftes Visum zu erhalten (ohne Ausreise)? War das ok für eure Ausländerbehörde?
Mein Stand bisher war daß die Ausländerbehörde die Aufenthaltsgenehmigung normalerweise nur erteilt, wenn der japanische Partner/Partnerin mit einem nationalen Visum (zum Zwecke der Eheschließung oder Familienzusammenführung) in D eingereist ist. Was den (zeit)aufwendigen Weg der Visumbeantragung über die deutsche Botschaft in Japan bedeuten würde.
Weiterhin alles Gute für euch 🇯🇵♡🇩🇪
Liebe Grüße von Mina & Masato
Hallo Mina,
vielen Dank für dein Lob! Wir hatten keine Probleme mit dem Touristenvisum. Meine Freundin (jetzige Frau) ist mit einem Touristenvisum eingereist und hat jetzt ohne Probleme ein 3-Jahresvisum erhalten. Ich habe auch einen Bekannten, der auch vor Kurzem seine japanische Frau in Deutschland geheiratet hat und dort war das Touristenvisum auch kein Problem.
Ich hatte übrigens auch bei der deutschen Botschaft in Japan gefragt und die haben mir auch empfohlen, den Weg über das Touristenvisum zu gehen, da die deutsche Ausländerbehörde extrem lange braucht (werdet ihr auch noch merken^^).
Wenn du noch weitere Fragen hast, kannst du dich gerne melden.
Mit freundlichen Grüßen
Tim
Hallo, danke für diesen Beitrag.
Meine Verlobte kommt auch bald nach Deutschland um mich zu heiraten. 😉 Yay
Wir wollen auch in D wohnen. Du sagst also, dass man einfach mit dem Touristenvisum einreisen sollte und nicht unbedingt das Hochzeitsvisum benötigt?
Gruß,
Marco
Hallo Marco,
genau, wir haben es so gemacht und hatten kein Problem und ich kenne auch noch weitere Paare, die es auch so gemacht haben. Ich habe bei meinen Recherchen im Internet zwar auch gelesen, dass das Amt in Deutschland dann teilweise Probleme macht, aber in der Realität habe ich davon von noch keinem Paar gehört. Die Deutsche Botschaft in Japan hat auf meine Frage diesbezüglich auch gesagt, dass die Hochzeit mit dem Touristenvisum geschlossen werden sollte.
Ich hoffe, ich konnte euch weiterhelfen.
Grüße
Tim
Hey Tim,
Super Beitrag. Gerade eben sämtliche Infos für ende des Monats rausgeschrieben. Allerdings möchte unsere Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel trotz Eheschließung nur mit A1 Sprachzertifikat ausstellen. Das bedeutet, dass sie vor dem Integrationskurs einen Deutschkurs machen mit anschließender Prüfung müsste.
Viele Grüße
Dominik N.
Hey Dominik,
ich habe auch das gleiche Problem, dass die Ausländerbehörde A1 Sprachzertifikat benötigt, um einen Aufenthaltstitel auszustellen. Das Gesetz was der liebe Tim oben erwähnt hat, macht es nicht klar und deutlich, dass die Japaner keine einfachen Sprachkenntnisse brauchen, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen. Kannst du mir vielleicht weiterhelfen, was du in diesem Fall gemacht hast.
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Tim, mein japanischer Partner und ich haben nun endlich letzte Woche geheiratet und ich war schon für den Vorbereitungsblog vor der Hochzeit von dir sehr Dankbar und muss mich auch für den „After Wedding Blog“ sehr bei dir bedanken. 🙂 Ich kann hier sehr viele nützliche Tipps entnehmen. Nur eine kleine Information über die Erfahrung mit dem Ausländeramt: ich hatte bereits im Oktober bei unserem zuständigen Ausländeramt nach Informationen angefragt und auch, ob es realistisch wäre einen Termin im Dezember zu bekommen. Die einzige Antwort welche ich bekommen hatte war, dass sie noch nicht für meinen Partner zuständig wären, da er ja noch nicht in Deutschland sei und wir auch noch nicht verheiratet wären und sie sich dem Thema erst annehmen, wenn die zwei Sachen der Fall sind. ^^“ Ich fand es etwas sehr komisch, dass noch nicht mal meine Fragen über Dokumente beantwortet wurden und man nur so abgespeist wurde. Ich hoffe, dass nun das Amt kooperativer ist, wenn ich es in den nächsten Tagen kontaktiere.
Liebe Grüße und DANKE,
Michaela
Hallo Michaela,
alles Gute zur Hochzeit! Es freut mich, dass mein Blog euch geholfen hat.
Ja das mit dem Amt ist teilweise leider sehr mühsam…
Ich wünsche euch aber trotzdem weiterhin viel Glück!
~Tim
Hallo erstmal und danke dafür, dass ihr all eure Erfahrungen mit uns teilt! Habe euch Anfang des Monats in Deutschland geheiratet. Meine japanische Ehefrau und ich sind aber wieder in Japan da wir hier arbeiten.
Wir wollen in naher Zukunft aber wieder zurück nach Deutschland (meine Frau liebt die Good old Germany). Ich hatte auf einer anderen Website gelesen, dass ich als Deutscher ein Anrecht auf Familienzusammenführung habe auch ohne nachweisbares Einkommen.
Natürlich werde ich in Deutschland auch arbeiten aber ich kann nicht von Beginn an ein Einkommen vorweisen und schon garnicht die drei letzten Gehaltsabrechnungen. Wir haben vor am Anfang ganz günstig bei meiner Familie zu leben um uns unser Leben behutsam aufzubauen.
Kann ich also einen Antrag auf Familienzusammenführung auch ohne sofortigen Einkommensnachweis stellen?
Ich bedanke mich nochmals für den tollen Blog!
Hallo Heidrich,
deine Frau kann einfach mit einem Touristenvisum einreisen, dann musst du bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Termin vereinbaren. Dort erhält sie dann erstmal ein Visum für 1-3 Jahre welches dann jeweils verlängert werden kann. Bei einem Antrag auf Familienzusammenführung wird es eher schwieriger.
Grüße
Tim
Hallo Tim,
auch von mir vielen Dank für den ausführlichen und übersichtlichen Blog. Ich wollte nochmal auf die letze Frage vom Heidrich eingehen. Ich bin in einer ähnlichen Situation. Also braucht meine Japanische partnerin nicht zwingend ein Einkommen um ein 1-3 Jähriges Visum nach der Heirat zu bekommen. Welche unterlagen braucht sie den für so ein Visum und wie heißt das Visum?
Liebe Grüße und Dank!
Hallo Simon,
vielen Dank für deinen Kommentar. Genau, die japanische Partnerin braucht kein eigenes Einkommen.
Meine Frau hatte ebenfalls kein Einkommen und hat direkt ein Visum für drei Jahre erhalten.
Es handelt sich um ein Visum gem. § 28 Abs.1 S.1 Nr.1 Aufenthaltsgesetz (Familiennachzug zu Deutschen).
Die benötigten Dokumente sind im Blogbeitrag aufgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Tim